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Wenn Sie mit mir arbeiten wollen...........#008dcc



Gute Beratung setzt ein tragfähiges Arbeitsbündnis zwischen den "beteiligten Parteien" voraus, das hinsichtlich seiner Wirksamkeit immer wieder sorgfältig überprüft und gelegentlich "nachjustiert" werden muss. Auf der Basis langjähriger Erfahrung habe ich mir deshalb vier Dinge zur Regel gemacht:

Vor der Entscheidung zur Zusammenarbeit steht ein ausführliches Vorgespräch. Hier entwerfen die Beteiligten ein gemeinsames Verständnis des zu lösenden Problems und der wechselseitigen Erwartungen. Gemeinsam überprüfen sie, ob ein Basisgefühl für ein tragfähiges Arbeitsbündnis zustande kommt. Oder sie stellen fest, dass sie nicht füreinander geschaffen sind. Beide sind frei sich zu entscheiden.
Ist die Verständigungsbasis breit genug, verständigen sich beide auf das Ziel der Beratung und auf Form und Inhalt einer ersten Etappe, nach der eine Überprüfung des zurückgelegten Weges stattfindet.
Eine Beratungsetappe hat mindestens 4 Termine vor der nächsten Überprüfung, nur dann lässt sich auch schwierigerer Stoff angemessen bearbeiten.
Es ist jeweils zu überprüfen, ob ein bilateraler Beratungskontrakt oder ein dreiseitiger Kontrakt, in den mindestens eine Person des jeweiligen Unternehmens (der Vorgesetzte/Personalentwickler…) eingebunden ist, verabredet wird. Wie dieser "Dreieckskontrakt" im Einzelnen aussieht, muss jeweils abgesprochen werden.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Email!