Gute
Beratung setzt ein tragfähiges Arbeitsbündnis zwischen den "beteiligten Parteien"
voraus, das hinsichtlich seiner Wirksamkeit immer wieder sorgfältig überprüft
und gelegentlich "nachjustiert" werden muss. Auf der Basis langjähriger Erfahrung
habe ich mir deshalb vier Dinge zur Regel gemacht: |
| Vor
der Entscheidung zur Zusammenarbeit steht ein ausführliches Vorgespräch. Hier
entwerfen die Beteiligten ein gemeinsames Verständnis des zu lösenden Problems
und der wechselseitigen Erwartungen. Gemeinsam überprüfen sie, ob ein Basisgefühl
für ein tragfähiges Arbeitsbündnis zustande kommt. Oder sie stellen fest, dass
sie nicht füreinander geschaffen sind. Beide sind frei sich zu entscheiden. |
| Ist
die Verständigungsbasis breit genug, verständigen sich beide auf das Ziel der
Beratung und auf Form und Inhalt einer ersten Etappe, nach der eine Überprüfung
des zurückgelegten Weges stattfindet. |
| Eine
Beratungsetappe hat mindestens 4 Termine vor der nächsten Überprüfung, nur dann
lässt sich auch schwierigerer Stoff angemessen bearbeiten. |
| Es
ist jeweils zu überprüfen, ob ein bilateraler Beratungskontrakt oder ein dreiseitiger
Kontrakt, in den mindestens eine Person des jeweiligen Unternehmens (der Vorgesetzte/Personalentwickler…)
eingebunden ist, verabredet wird. Wie dieser "Dreieckskontrakt" im Einzelnen aussieht,
muss jeweils abgesprochen werden. |
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Ich
freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Email! |